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Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Diese Bestattungsform bedarf in der Regel keinerlei besonderer Erklärung.

Sie können zwischen verschiedenen Grabarten wählen:

 

  Wahlgrab

Bei Wählgräbern haben die Angehörigen die Möglichkeit eine freie Grabstelle auf einem Friedhof auszuwählen. Diese Gräber sind für ein Sarg ausgelegt und es können zusätzlich Urnen pro Stelle mit beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann die Grabstätte verlängert werden, auch ohne aktueller Beisetzung. Bei weiteren Beisetzungen in diese Grabstelle muss das Nutzungsrecht um die abgelaufenen Jahre verlängert werden, damit die Ruhefrist des letztbeigesetzten abgedeckt ist. Es können auch mehrstellige Grabstätten erworben werden. Die gärtnerische Grabgestaltung und Grabpflege obliegt den Angehörigen.

 

  Reihengrab

Reihengräber liegen, wie der Name schon sagt, in der Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle nacheinander belegt. Sie können nicht ausgesucht werden. Diese Gräber sind für die Bestattung von nur einem Sarg ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht nachgekauft werden und die Grabstätte wird eingeebnet. Die gärtnerische Grabgestaltung und Grabpflege obliegt den Angehörigen.

 

• Rasenreihengrab

Bei dieser Grabart erfolgt die Bestattung auf einer einheitlichen Rasenfläche, auf der die Grabstelle mit einer bündig im Erdreich eingelegten Namensplatte gekennzeichnet wird. Es ist nicht gestattet Blumen- oder Grabschmuck auf die Rasenfläche oder Grabplatte abzulegen. Hierzu gibt es einen zentralen Platz in der unmittelbaren Nähe der Grabstätte. Für die Pflege des Rasens ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich.

 

• anonymes Reihengrab

Bei dieser Beisetzungsart wird der Sarg auf einem Rasenfeld für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt, ohne Teilnahme der Öffentlichkeit. Die genaue Beisetzungsstelle wird nicht bekannt gegeben. Die Pflege dieser Grabanlage wird von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Grabschmuck kann nur an einer zentralen Stelle abgelegt werden.

Es sei zu bedenken, dass eine anonyme Grabstätte bei den Hinterbliebenen häufig zu Problemen bei der Trauerbewältigung führen kann, da die Grabstätte als Bezugspunkt fehlt.