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Im Sterbefall notwendige Dokumente

Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt)
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. Stammbuch
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Eintrag der rechtskräftigen Scheidung
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

In der Regel übernnimmt das Bestattungsunternehmen die Erledigung aller Formalitäten mit dem dazu gehörenden Schriftverkehr. Hierzu werden noch folgende Unterlagen benötigt.

  • Krankenkassenkarte, evtl. Zusatzkrankenversicherung
  • Renten-/Pensionsbescheide/Betriebsrente
  • Sterbegeld-/Lebensversicherungspolice
  • Graburkunde (falls Grab vorhanden)

Formalitäten

an was Sie Denken sollten

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.

  • den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) ausstellen lassen

Die folgenden Aufgaben nehmen wir den Angehörigen auf deren Wunsch gerne ab:

  • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Organisation der Trauerfeier
  • Trauerkarten / Danksagungen erstellen und drucken
  • Traueranzeigen / Danksagungsanzeigen erstellen

Diese Schritte sind den Angehörigen vorbehalten:

  • Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
  • Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Umbestellung der Post
  • Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser