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Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung ist eine entsprechende schriftliche Verfügung des Verstorbenen notwendig. Liegt diese nicht vor, so kann der Ehepartner bzw. der nächste Angehörige im Sinne des Verstorbenen bestätigen, dass es der Wille des Verstorbenen war, eingeäschert zu werden. 

Die Trauerfeier kann mit Sarg vor der Einäscherung stattfinden. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt im engeren Kreise der Familie beigesetzt oder man entscheidet sich für eine Trauerfeier mit Urne und anschließender Beisetzung.

Nach der Einäscherung des Verstorbenen nimmt eine Aschekapsel die Asche auf. Sie trägt den Namen , das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer Schmuckurne.

Sie können zwischen folgende Grabarten wählen:

 

•   Urnenwahlgrab      

Wahlgräber für Urnen können von den Angehörigen selbst ausgesucht werden. Die Grabstellen sind für 4-6 Urnen ausgelegt. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann die Grabstätte verlängert werden, auch ohne aktueller Beisetzung. Bei weiteren Beisetzungen in diese Grabstelle muss das Nutzungsrecht um die abgelaufenen Jahre verlängert werden, damit die Ruhefrist des letztbeigesetzten abgedeckt ist. Die gärtnerische Gestaltung und die Grabpflege obliegt den Angehörigen.

 

•   Urnenreihengrab

Reihengräber liegen, wie der Name schon sagt, in der Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle nacheinander belegt. Sie können nicht ausgesucht werden. Die Grabstellen sind für die Bestattung von nur einer Urne ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.  Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht nachgekauft werden und die Grabstätte wird eingeebnet. Die gärtnerische Gestaltung und Grabpflege obliegt wie bei den Wahlgräbern den Angehörigen.

 

• Urnenreihengrab am Baum

Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Es besteht die Möglichkeit eine Granitplatte mit dem Namen und Daten des Verstorbenen bündig ins Erdreich aufzulegen. Es ist nicht gestattet Blumen- oder Grabschmuck auf die Rasenfläche oder Grabplatte abzulegen. Hierzu gibt es einen zentralen Platz in der unmittelbaren Nähe der Grabstätte. Die Grabpflege der Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.

 

• Rasenurnenreihengrab

Bei dieser Grabart erfolgt die Bestattung der Urne auf einer einheitlichen Rasenfläche, auf der die Grabstelle mit einer bündig im Erdreich eingelegten Namensplatte gekennzeichnet wird. Es ist nicht gestattet Blumen- oder Grabschmuck auf die Rasenfläche oder Grabplatte abzulegen. Hierzu gibt es einen zentralen Platz in der unmittelbaren Nähe der Grabstätte. Die Grabpflege der Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.

 

• anonymes Urnenreihengrab

Bei dieser Beisetzungsart wird die Urne auf einem Rasenfeld für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt, ohne Teilnahme der Öffentlichkeit. Die genaue Beisetzungsstelle wird nicht bekannt gegeben.Die Pflege dieser Grabanlage wird von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Grabschmuck kann nur an einer zentralen Stelle abgelegt werden. Eine namentliche Nennung des Verstorbenen entfällt.

Bei dem (teil-)anonymen Urnenreihengrab  besteht die Möglichkeit den Namen der Verstorbenen auf einem Denkmal versehen zu lassen.

Es sei zu bedenken, dass eine anonyme Grabstätte bei den Hinterbliebenen häufig zu Problemen bei der Trauerbewältigung führen kann, da die Grabstätte als Bezugspunkt fehlt.

 

 

 

 

Willenserklärungen zum Downloaden

Willenserklärung der Angehörigen zur Einäscherung

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Eigene Willenserklärung zur Einäscherung

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